Navigation

Log In

Rund um die Finanzen

Suchergebnisse

  • Artikelkategorie : Rund um die Finanzen

Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro sind Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Bei Geschäften mit Verbrauchern können sie ihre Produkte und Dienstleistungen dadurch spürbar günstiger anbieten als umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Ob sie sich damit auf längere Sicht einen Gefallen tun, steht auf einem anderen Blatt.



Wer sich selbständig macht, hat eine Menge Fragen. Das fängt schon damit an, dass man sich fragt: Wenn ich Selbstgebasteltes verkaufe, ist das dann Gewerbe oder Hobby? Hier habe ich einen Link für euch, der euch ausführlich Antwort auf viele Fragen gibt. Dabei liegt der Focus zwar nicht auf Basteln, die Hinweise und Tipps sind aber trotzdem wichtig und relevant.



Die Inhalte, die auf diesem Portal zu finden sind, sind wichtig für  Existenzgründer, Freiberufler und Künstler, Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, Kleinunternehmer und alle, die im Internet Geld verdienen wollen. Zusätzlich zu den verschiedenen Themen gibt es ergänzend Muster und Vorlagen für die Praxis und wesentliches Grundlagenwissen.



Bastler, die ihre Kunstwerke auf Hobby- und Künstlermärkten verkaufen, bewegen sich steuerrechtlich in einer Grauzone. Denn grundsätzlich ist jeder Bürger steuerpflichtig, der Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit hat - egal, ob er diese Tätigkeit nebenher oder hauptberuflich ausübt. Hier die wesentlichen steuerrechtlichen Grundlagen.



Benutzerdefinierte Suche

Die nächsten Veranstaltungen

  • Keine anstehenden Termine vorhanden